Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 30. Januar 2019 (MBl. NRW S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Runderlasses vom 28. November 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 1421)
Der Anhang zum Runderlass vom 28.11.2023, der die Fassung der Anlage vorschreibt, fehlt. Die Anlage ist aus der Konsolidierten Fassung, Stand vom 16.08.2024, entnommen, da zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Änderungen der Anlage vorlagen.
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