Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Europäische Union
vom 21. April 2004 (ABl. EG L 143 S. 87), zuletzt geändert durch Artikel 38 der VERORDNUNG (EU) 2019/1020 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 (ABl. L 304 S. 18)
Änderung durch Artikel 38 der Verordnung (EU) 2019/1020 vom 20. Juni 2019 (ABl. L 169 S. 1) tritt gem. Artikel 44 derselben Vorschrift am 15. Juli 2019 in Kraft, Geltungsbeginn 16. Juli 2021 und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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