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Vorschrift Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft

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Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bayern

Vom 1. März 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 223)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1510550

Vorbemerkung

1. Zuwendungszweck

2. Begriffsbestimmungen

3. Gegenstand der Förderung

3.1 Zuwendungsfähige Investitionen

3.2 Ausgaben für Betreuung

3.3 Förderausschlüsse

4. Zuwendungsempfänger

5. Zuwendungsvoraussetzungen

5.1 Persönliche Voraussetzungen

5.2 Prosperität

5.3 Betriebliche Mindestvoraussetzungen

5.4 Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen

6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

6.1 Zuwendungs- und Finanzierungsart

6.2 Zuwendungsfähige Ausgaben

6.3 Höhe der Zuwendung

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

7.1 Bayerisches Haushaltsrecht

7.2 Mehrfachförderung

7.3 Brandfälle/Naturkatastrophen

7.4 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

8. Verfahren

8.1 Antragstellung

8.2 Entscheidung über den Antrag

8.3 Zahlungsantrag

8.4 Zweckbindungsfrist

8.5 Ausschlüsse

8.6 Aufhebung des Zuwendungsbescheids, Rückforderungen

8.7 Aufbewahrungsfristen

9. Veröffentlichung

10. Überwachung

11. Inkrafttreten

Anlage 1
BaySL
(zu Nr. 3.1.1 e) und f) Satz 1)
Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in bestehenden Ställen

Anlage 2
BaySL
(zu Nr. 3.1.2 Satz 1)
Investitionen in betriebliche Heu-Belüftungstrocknungen mit angewärmter Luft auf Basis regenerativer Energien

Anlage 3
BaySL
(zu 3.1.3 Satz 1)
Einbau von Multiphasenfütterungsanlagen in bestehende Schweineställe

Anlage 4
BaySL
(zu Nr. 3.1.4 Satz 1)
Technische Einrichtung zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung

Anlage 5
BaySL
(zu Nr. 3.1.5 Satz 1)
Lager für Körnerfrüchte sowie dazugehörige technische Einrichtungen in Unternehmen, die nach Vorgaben der EG-Öko-Verordnung wirtschaften

Anlage 6
BaySL
(zu Nr. 3.1.6 Satz 1)
Wasserbevorratung inkl. Pumpen in Kulturen des Weinbaus, Gartenbaus einschließlich Obstbaus sowie Hopfen und Kartoffeln

Anlage 7
BaySL
(zu Nr. 3.1.7 Satz 1)
Witterungsschutzeinrichtungen

Anlage 8
BaySL
(zu Nr. 3.1.8 Satz 1)
Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung des Pflanzstreifens in Reihendauerkulturen des Gartenbaus (z. B. Obstbau, Baumschule) und des Weinbaus

Anlage 9
BaySL
(zu Nr. 3.1.9 Satz 1)
Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet

Anlage 10
BaySL
(zu Nr. 3.1.9 Satz 1)
Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steil- und Terrassenlagen im Weinbau

Anlage 11.1
BaySL
(zu Nr. 3.2 Satz 1)
Zugelassene Betreuer

Anlage 11.2
BaySL
(zu Nr. 3.2 Satz 1)
Betreueraufgaben

1. Betreueraufgaben

1.1 Allgemeines

1.2 Antragstellung

1.3 Objektüberwachung

1.4 Zahlungsantrag

2. Betreuervertrag, Evaluierung, Weitergabe von Daten

3. Abschluss der Betreuung

4. Aufbewahrungsfristen

Anlage 12
BaySL
(zu Nr. 5.1 Satz 1)
Berufliche Qualifikation

Anlage 13
BaySL
(zu Nr.5.3 Satz 1 und 4)
Betriebliche Mindestvoraussetzungen und Förderung in Abhängigkeit des Vorhabens

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