Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 15. April 2021 (BAnz AT 03.05.2021 B1)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat machen gemeinsam folgende Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand bekannt. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 7. April 2015 (BAnz AT 21.05.2015 B3).
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