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Vorschrift Raumordnungsgesetz

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  • Vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 88)

  • Vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353, 1359)

  • Vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 159 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1347)

  • Weitere 7 Fassungen…

Rechtssprechung zu: ROG
  • BVerwG: Militärflugplatz, Planfeststellung, Urt. v. 13.12.2007

  • BVerwG: Windenergienutzung und Regionalplanung, Beschl. v. 13.11.2006

  • BVerwG: Windenergie; Ablehnung von Flächenausweisungen, Beschl. v. 23.07.2008

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Raumordnungsgesetz (ROG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694, 2698)

Amtliche Anmerkung:

Das Gesetz dient der Umsetzung folgender Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts: Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1), zuletzt geändert durch Art. 1 der Änderungsrichtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 368),

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Art. 1 der Änderungsrichtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 368),

Richtlinie 2001/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.376493

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2 Grundsätze der Raumordnung

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4

§ 6 Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

§ 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 11 Planerhaltung

§ 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne

§ 14 Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 15 Raumordnungsverfahren

§ 16 Beschleunigtes Raumordnungsverfahren; Absehen von Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17 Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

§ 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes

§ 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

§ 23 Beirat für Raumentwicklung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten

§ 26 (weggefallen)

§ 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

Anlage 1 (zu § 8 Abs. 1)

Anlage 2 (zu § 8 Abs. 2)

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