Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 241; geändert GMBl 2021, S. 1007; berichtigt GMBl 2022, S. 4)
Gem 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium fr Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss fr Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel fr Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 1201 Teil 1
Die TRBS 1201 Teil 1 "Prfung von Anlagen in explosionsgefhrdeten Bereichen und berprfung von Arbeitspltzen in explosionsgefhrdeten Bereichen", Ausgabe September 2006, BAnz. Nr. 232a, S. 20 vom 9.12.2006, wird wie folgt neu gefasst:
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