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Vorschrift progres.nrw – Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen

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  • Vom 21. April 2017 (MBl. NRW. S 463), geändert am 23. Juli 2018 (MBl. NRW. S 428)

  • Runderlass vom 21. April 2017, - VII-2-2-04-, MBl. NRW. S 463, berichtigt am 9. Juni 2017, MBl. NRW. S 503

  • Runderlass vom 21. April 2017, - VII-2-2-04-, MBl. NRW. S 463

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen - progres.nrw - Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 21. April 2017, MBl. NRW. S 463, zuletzt geändert durch Nummer 1 des Runderlasses vom 22. Juni 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 587)

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1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

1.2 Rechtsgrundlagen

1.3 Anspruch

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Investive Vorhaben

2.2 Nicht-investive Vorhaben

2.3 Förderung auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung

3 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

4 Zuwendungsvoraussetzungen

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

5.2 Finanzierungsart

5.3 Form der Zuwendung

5.4 Bemessung der Zuwendung

5.4.1 Zuwendungsfähige Ausgaben

5.4.2 Berechnungsgrundlage

5.4.3 Höhe der Zuwendung, Bagatellgrenze

5.4.4 Bürgerschaftliches Engagement

5.4.5 Zweckgebundene Spenden

6 Antrags- und Bewilligungsverfahren

6.1 Antragsverfahren

6.2 Einverständnis zur Verwendung von Daten

6.3 Bewilligungsverfahren

6.3.1 Allgemeine Nebenbestimmungen

6.3.2 Weiterleitung

6.3.3 Veröffentlichung

7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 – Definitionen, Begriffsbestimmungen

Anlage 2 – Beihilfehöchstintensitäten

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