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Vorschrift Pflanzenschutz-Zuständigkeitsverordnung

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Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 18. April 2015, GVBl. S. 39

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.746487

Aufgrund

    des § 7 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 375), geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 7. Februar 1983 (GVBl. S. 17), BS 114-1, in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen und Ermächtigungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes vom 15. Mai 2013 (GVBl. S. 152, BS 7823-31),

    des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786), in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung der Landesregierung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 6. November 1968 (GVBl. S. 247, BS 453-1) und

    des § 3 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1970 (GVBl. S. 309), zuletzt geändert durch Artikel 46 des Gesetzes vom 15. September 2009 (GVBl. S. 333), BS 780-1,

wird, hinsichtlich des § 4 mit Zustimmung der Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz, verordnet:

§ 1 Zuständigkeiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

§ 2 Zuständigkeiten der Dienstleistungszentren ländlicher Raum

§ 3 Zuständigkeiten der Forstämter

§ 4 Zuständigkeiten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

§ 5 Inkrafttreten

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