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Vorschrift Organische Peroxide

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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Organische Peroxide (TRGS 741)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. Juli 2023 (GMBl 2023, S. 831)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1591268

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die - neue TRGS 741 "Organische Peroxide" wie nachstehend bekannt.

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Allgemeines

3.2 Inhärente Brand- und Explosionsgefahren organischer Peroxide

3.3 Gefahrgruppenzuordnung

3.4 Tätigkeitsbedingte Brand- und Explosionsgefahren

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Grundlegende Anforderungen

4.2 Bauliche Anforderungen

4.2.1 Anforderungen an Produktionsgebäude und -räume

4.2.2 Anforderungen an Lager

4.2.3 Schutz- und Sicherheitsabstände

4.3 Technische Schutzmaßnahmen

4.3.1 Allgemeine Maßnahmen

4.3.2 Zusätzliche Maßnahmen

4.4 Organisatorische Schutzmaßnahmen

4.4.1 Allgemeine Maßnahmen

4.4.2 Zusätzliche Maßnahmen

4.5 Brand- und Explosionsschutz

4.6 Persönliche Schutzausrüstungen

4.7 Brandbekämpfung

4.8 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

Anhang 1: Schutz- und Sicherheitsabstände nach Abschnitt 4.2.3

A1.1 Allgemeines

A1.2 Berechnung der Schutzabstände

A1.2.1 Zu Wohnbereichen

A1.2.2 Zu Verkehrswegen

A1.2.3 Verringerung der Schutzabstände

A1.2.4 Vergrößerung der Schutzabstände

A1.3 Sicherheitsabstände von Lagern, Betriebsgebäuden und -anlagen mit organischen Peroxiden zu Verwaltungs- und Sozialgebäuden

A1.3.1 Berechnung der Sicherheitsabstände

A1.3.2 Verringerung der Sicherheitsabstände

A1.3.3 Vergrößerung der Sicherheitsabstände für die Gefahrgruppe OP Ia, OP Ib und OP II

A1.4 Sicherheitsabstände von Lagern mit organischen Peroxiden zu Lagern mit organischen Peroxiden

A1.4.1 Berechnung der Sicherheitsabstände

A1.4.2 Verringerung der Lager/Lager-Abstände

A1.4.3 Vergrößerung der Lager/Lager-Abstände

A1.5 Sicherheitsabstände von Lagern, Betriebsgebäuden mit organischen Peroxiden zu Betriebsgebäuden mit organischen Peroxiden und sonstigen Betriebsgebäuden oder -anlagen

A1.5.1 Berechnung der Sicherheitsabstände

A1.5.2 Verringerung der Sicherheitsabstände

A1.6 Günstiger-Regel

A1.7 Sicherheitsbauweise von Produktionsgebäuden

A1.8 Gefahrgruppe OP Ia, Schutzabstände E in Abhängigkeit von der Menge M für organische Peroxide mit verschiedenen Ak-Werten

1.9 Gefahrgruppen OP Ib, OP II und OP III, Schutzabstände E in Abhängigkeit von der Menge M

A1.10 Tabellen der Sicherheitsabstände

Anhang 2: Prüfmethode zur Zuordnung von flüssigen organischen Peroxiden zu Gefahrgruppen

A2.1 Einleitung

A2.2 Apparatur und Materialien

A2.3 Versuchsdurchführung

A2.4 Versuchsauswertung

A2.5 Versuchsprotokoll

A2.6 Zuordnungskriterien

Anhang 3: Prüfmethode zur Zuordnung von festen organischen Peroxiden zu Gefahrgruppen

Anhang 4: Brandbekämpfung nach Abschnitt 4.7

A4.1 Allgemeines

A4.2 Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden

A4.3 Bekämpfung von Großbränden

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