Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben (Öffentlichkeitsbeteiligungsverordnung Seveso III - ÖffbetVO)
Auf Grund von § 81 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 17. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 63), wird verordnet:
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