Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2007, Nds. GVBl. S. 179, geändert am 24. September 2009, Nds. GVBl. S. 361
*) Dieses Gesetz dient der Umsetzung
- der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. EG Nr. L 175 S. 40), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 (ABl. EU Nr. L 156 S. 17), und
- der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30).
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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