Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 17. März 2005 (Nds. GVBl. S. 86), geändert am 29. April 2010 (Nds. GVBl. S. 183)
Aufgrund
des § 3 Abs. 1 und des § 10 Abs. 7 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) vom 19. Februar 1999 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 417), und
des § 3 Abs. 2 NBodSchG
wird verordnet:
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