Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 24. September 2020 (Nds. GVBl. S. 342)
1) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/ 2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. EU Nr. L 327 S. 1).
Aufgrund des § 9 e des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 25. November 2007 (Nds. GVBl. S. 661), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2018 (Nds. GVBl. S. 217), wird verordnet:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: