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Vorschrift Niedersächsische Bauordnung

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  • Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 388, 392)

  • Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 739)

  • Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 732)

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Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 578, 581)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 739) treten gemäß Artikel 5 desselben Gesetzes am 1. Dezember 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.555225

Teil I
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 3)

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffe

§ 3 Allgemeine Anforderungen

§ 3a Elektronische Kommunikation

Teil II
Das Grundstück und seine Bebauung (§§ 4 - 9)

§ 4 Zugänglichkeit des Baugrundstücks, Anordnung und Zugänglichkeit der baulichen Anlagen

§ 5 Grenzabstände

§ 6 Hinzurechnung benachbarter Grundstücke

§ 7 Abstände auf demselben Baugrundstück

§ 8 Grundstücksteilungen

§ 9 Nicht überbaute Flächen, Kinderspielplätze

Teil III
Allgemeine Anforderungen an Baumaßnahmen und bauliche Anlagen (§§ 10 - 16a)

§ 10 Gestaltung baulicher Anlagen

§ 11 Einrichtung der Baustelle

§ 12 Standsicherheit

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse

§ 14 Brandschutz

§ 15 Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz

§ 16 Verkehrssicherheit

§ 16 a Bauarten

Teil IV
Bauprodukte (§§ 16b - 25)

§ 16 b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten

§ 16 c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten

§ 17 Verwendbarkeitsnachweis

§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

§ 21 Übereinstimmungsbestätigung

§ 22 Übereinstimmungserklärung des Herstellers

§ 23 Zertifizierung

§ 24 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

§ 25 Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen

Teil V
Der Bau und seine Teile (§§ 26 - 42)

§ 26 Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen

§ 27 Wände und Stützen

§ 28 Außenwände

§ 29 Trennwände

§ 30 Brandwände

§ 31 Decken und Böden

§ 32 Dächer

§ 32a Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern

§ 33 Rettungswege

§ 34 Treppen

§ 35 Notwendige Treppenräume

§ 36 Notwendige Flure, Ausgänge

§ 37 Fenster, Türen und sonstige Öffnungen

§ 38 Aufzüge

§ 39 Lüftungsanlagen, Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle

§ 40 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Energieerzeugung, Brennstoffversorgungsanlagen und Brennstofflagerung

§ 41 Anlagen zur Wasserversorgung, für Abwässer und Abfälle

§ 42 Blitzschutzanlagen

Teil VI
Nutzungsbedingte Anforderungen an bauliche Anlagen (§§ 43 - 51)

§ 43 Aufenthaltsräume

§ 44 Wohnungen

§ 45 Toiletten und Bäder

§ 47 Notwendige Einsteilplätze

§ 48 Fahrradabstellanlagen

§ 49 Barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit baulicher Anlagen

§ 50 Werbeanlagen

§ 51 Sonderbauten

Teil VII
Verantwortliche Personen (§§ 52 - 56)

§ 52 Bauherrin und Bauherr

§ 53 Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser

§ 54 Unternehmerinnen und Unternehmer

§ 56 Verantwortlichkeit für den Zustand der Anlagen und Grundstücke

Teil VIII
Behörden (§§ 57 - 58)

§ 57 Bauaufsichtsbehörden

§ 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

Teil IX
Genehmigungserfordernisse (§§ 59 - 62)

§ 59 Genehmigungsvorbehalt

§ 60 Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Abbruchanzeige

§ 61 Genehmigungsfreie öffentliche Baumaßnahmen

§ 62 Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Teil X
Genehmigungsverfahren (§§ 63 - 75)

§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

§ 64 Baugenehmigungsverfahren

§ 65 Bautechnische Nachweise, Typenprüfung

§ 66 Abweichungen

§ 67 Bauantrag

§ 68 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit

§ 69 Behandlung des Bauantrags

§ 70 Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung

§ 71 Geltungsdauer der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung

§ 72 Durchführung baugenehmigungsbedürftiger Baumaßnahmen

§ 73 Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

§ 73a Typengenehmigung

§ 74 Bauaufsichtliche Zustimmung

§ 75 Genehmigung fliegender Bauten

Teil XI
Sonstige Vorschriften über die Bauaufsicht (§§ 76 - 81)

§ 76 Bauüberwachung

§ 77 Bauabnahmen

§ 78 Regelmäßige Überprüfung

§ 79 Baurechtswidrige Zustände, Bauprodukte und Baumaßnahmen sowie verfallende bauliche Anlagen

§ 80 Ordnungswidrigkeiten

§ 81 Baulasten, Baulastenverzeichnis

Teil XII
Ausführungsvorschriften, Übergangsund Schlussvorschriften (§§ 82 - 88)

§ 82 Verordnungen

§ 83 Technische Baubestimmungen

§ 84 Örtliche Bauvorschriften

§ 85 Anforderungen an bestehende und genehmigte bauliche Anlagen

§ 86 Übergangsvorschriften

§ 87 Änderung von Rechtsvorschriften

§ 88 Inkrafttreten

Anhang (zu § 60 Abs. 1)
Verfahrensfreie Baumaßnahmen

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