Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), zuletzt geändert am 10. November 2020 (Nds. GVBl. S. 384)
Die Änderung gem. Artikel 1 Nr. 5 durch das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sowie zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum vom 10. November 2020 (Nds. GVBl. S. 384) tritt gemäß Artikel 3 Satz 2 derselben Vorschrift erst am 1. März 2021 in Kraft und ist daher textlich noch nicht umgesetzt.
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