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Treibhausgasminderungsquoten  
20.10.2021

Neue Minderungsquoten für CO2-Ausstoß von Kraftstoffen im Verkehrssektor in Kraft

ESV-Redaktion Recht
Die Treibhausgas (THG)-Minderungs-Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter dazu, den CO2-Gehalt ihrer Kraftstoffe zu senken (Foto: NicoElNino / stock.adobe.com)
Seit Anfang Oktober 2021 gilt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor. Die neuen Vorgaben ändern vor allem das BImSchG und sollen über höhere Minderungsquoten den CO2-Ausstoß im Verkehr deutlich senken und dazu beitragen, die Klima-Schutz-Ziele zu erreichen.

Der Deutsche Bundestag hatte die neuen Minderungsquoten am 20.05.2021 beschlossen. Den Bundesrat haben die Neuregelungen am 17.09.2021 passiert. Diese legen den Anteil der erneuerbaren Energien für den Straßen- und Schienenverkehr bis 2030 fest. Grundlage für die Änderungen ist die Europäische Richtlinie REDII, die über das neue Gesetz in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. 

Die Minderungsquoten für CO2 Kraftstoffe

Die neuen Minderungsquoten verpflichten Kraftstoffanbieter dazu, den CO2-Ausstoß durch fossile Kraftstoffe jährlich zu senken. So liegt die Minderungsquote für 2020 und 2021 bei 6 Prozent. Ab dem Jahr 2022 steigen die Quoten nach dem geänderten §§ 37a Absatz 4 BImschG dann wie folgt an: 
  • ab 2022 auf 7 Prozent,
  • ab 2023 auf 8 Prozent,
  • ab 2024 auf 9,25 Prozent,
  • ab 2025 auf 10,5 Prozent,
  • ab 2026 auf 12 Prozent,
  • ab 2027 auf 14,5 Prozent,
  • ab 2028 auf 17,5 Prozent,
  • ab 2029 auf 21 Prozent
  • und ab 2030 liegt die Minderungsquote dann bei 25 Prozent.
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Alternative Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien

Darüber hinaus soll die neue Treibhausgas-Mindestquote den Anteil an erneuerbaren Energien im Verkehr bis zum Jahr 2030 auf 32 Prozent erhöhen. Zudem führt das Gesetz insbesondere für den Flugverkehr über § 37a Absatz 4a BImschG eine Treibhausgasminderungsquote ein:
  • Demnach sind ab 2026 mindestens 0,5 Prozent der Flugkraftstoffe aus erneuerbaren Energien zu produzieren.
  • Ab 2028 steigt die Quote auf 1 Prozent an.
  • Und ab 2030 wird die Quote dann auf zwei Prozent erhöht. 

Grüner Wasserstoff und Biokraftstoffe

Ebenso soll sich der Anteil an Biokraftstoffen bis zum Jahr 2030 von bislang null auf mindestens 2,6 Prozent erhöhen. Sogenannte „fortschrittliche Biokraftstoffe“ werden etwa aus Reststoffen wie Gülle oder Stroh gewonnen.
 
Neue Möglichkeiten ergeben sich durch den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen für Nutzfahrzeuge oder von grünem Wasserstoff auch für den Luft- und Seeverkehr. Wie die Bundesregierung mitteilt, will sie die Forschung und Entwicklung von grünem Wasserstoff und alternativen Kraftstoffen im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms mit mehreren Milliarden Euro fördern.
 
Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln soll auf aktuell maximal 4,4 Prozent eingefroren werden. Ab 2023 sollen deren Anteile reduziert werden. Bereits an 2023 soll die Förderung von Palmöl für die Produktion von Kraftstoffen beendet werden.
 
Quellen: 
  • Mitteilung der Bundesregierung vom 29.09.2021
  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote
 

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