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Getränkeverpackungssteuer?  
11.04.2022

NABU fordert Umweltsteuer auf Verpackungen von Getränken

ESV-Redaktion Recht
Auch die Herstellung von Mehrwegflaschen würde nach dem Vorschlag des NABU der Steuer auf Verpackungen von Getränken unterliegen (Foto: Kramografie / stock.adobe.com)
Das Pflichtpfand hat die Mehrwegquote nicht gerettet, meint Katharina Istel, Referentin für Ressourcenpolitik beim NABU e.V. Daher bekräftigt sie in der Zeitschrift Müll und Abfall, Ausgabe 04/2022, die Forderung des NABU nach einer Besteuerung von Getränkeverpackungen.

Die Umweltsteuer hatte der Nabu schon 2009 gefordert, meint Istel einleitend. Der Verband sieht sich nun bestätigt, denn die Mehrwegquote über alle Getränke hinweg ist mit etwa 33 Prozent weit hinter den 80 Prozent zurückgeblieben, die das VerpackG als Ziel vorgibt.  

Grundlage für die neuerliche NABU-Forderung ist eine aktualisierte Studie des Öko-Instituts. Nach dieser wäre eine Getränkeverpackungssteuer als Verbrauchsteuer verfassungs- und europarechtlich grundsätzlich zulässig – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Nicht-Diskriminierung von EU-ausländischen Anbietern berücksichtigt wird.

Klimabelastung als Kriterium für die Steuerhöhe

Die Steuer soll die Umweltauswirkungen durch den Ressourcenverbrauch bei Getränkeverpackungen deutlich herabsetzen, meint Istel weiter. Hierzu müssten Verpackungsaufkommen mit Hilfe von Mehrwegflaschen insgesamt reduziert werden. Darüber hinaus wären umweltschonendere Verpackungsmaterialien einzusetzen.

Nach dem gegenwärtigen Vorschlag sollen alle Getränkeverpackungen besteuert werden – und zwar unabhängig von Material und verpacktem Getränk oder davon, ob es sich um Einweg- oder und Mehrwegverpackungen handelt. Die Steuerhöhe soll von der Klimabelastung abhängen, die die Herstellung der jeweiligen Verpackung verursacht. Einwegverpackungen werden gegenüber Mehrwegflaschen dann schon deshalb teurer, weil letztere nur beim ersten Inverkehrbringen zu besteuern sind.  
 
Ab einer Mehrwegquote von 70 Prozent könnte der Studie zufolge etwa die Hälfte der klimarelevanten Emissionen eingespart werden, die durch die Herstellung von Getränke-Verpackungen verursacht werden. Aktuell schätzt die Studie diese Emissionen auf rund 4,3 Millionen Tonnen CO2-Äq jährlich, so Istel hierzu.

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Kritik an der Mehrweg-Besteuerung

Ein Teil der Kritik richtet sich dagegen, überhaupt Mehrwegverpackungen zu besteuern. Dem entgegnet Istel, dass das Besteuerungsmodell die Klimabelastung der Verpackungsherstellung widerspiegelt. Nach Auffassung der Autorin stärkt dies die umweltpolitische Legitimation einer staatlichen Abgabe, weil dem Vorwurf der „Mehrweg-Ideologie“ ein differenziertes Konzept entgegenstehen würde, das sich an ökologischen Bemessungskriterien orientiert.

Darüber hinaus ist das Konzept der realen Marktsituation Istel zufolge gerechter, weil ein hoher Rezyklateinsatz honoriert wird und Mehrwegflaschen mit hoher Umlaufzahl geringer besteuert werden als Verpackungen mit einer niedrigen Frequenz. Zudem berücksichtigen die effektiven Steuerbeträge auch bei den Mehrwegflaschen die Klimabelastung, anstatt jedes Mehrwegsystem pauschal zu bevorzugen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass bei der Mehrweg-Verpackung nur der Herstellungsprozess in die Besteuerung einfließt und der Transportanteil außen vor bleibt. Dies, so Istel weiter, ist juristisch bedingt, weil die Einbeziehung von Transportwegen eine Diskriminierung von EU-ausländischen Anbietern sein könnte und der Steuerpflichtige die Wege der Einweg- oder Mehrwegverpackung nicht beeinflussen kann.

Allerdings werden Transportemissionen bisher schon über andere Politikinstrumente gesteuert und die NABU-Referentin hofft, dass dies künftig auch über den Emissionshandel geschieht. Daher hält sie den Schwerpunkt der Steuerbemessung auf der Herstellung von Getränkeverpackungen für gut vertretbar.  

Ökologisch optimierte Mehrwegsysteme als Ziel

Als Ziel der Getränkeverpackungssteuer benennt sie dann die Abfallvermeidung und den Klimaschutz. Erfüllt die Besteuerung ihre Aufgabe, würden auch die Steuereinnahmen sinken. Mit den verbleibenden Steuereinnahmen könnten dann Maßnahmen zur Abfallvermeidung finanziert werden.

Profitieren wären laut Istel vor allem gemanagte Mehrweg-Poolsysteme mit hohen Umlaufzahlen und geringen Transportwegen. Die Steuer könnte auch mit anderen Instrumenten zusammengebracht werden. Hierbei denkt Istel etwa an verbindliche Vertriebsquoten für Mehrweg. Abschließend hofft sie auf kreative und spannende Diskussionen in den nächsten Wochen.

Den kompletten Beitrag von Katharina Istel finden Sie in der Zeitschrift Müll und Abfall, Ausgabe 04/2022 in den  Stellungnahmen aus den Umweltverbänden.


 
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