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Vorschrift Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung

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  • Vom 19. April 1988 (BGBl. I S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858, 1973)

  • Vom 19. April 1988 (BGBl. I S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 221 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1353)

  • Vom 19. April 1988 (BGBl. I S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257, 1253)

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Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung (MinÖlBewV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 19. April 1988 (BGBl. I S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 56)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.376114

Auf Grund des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 bis 8, der §§ 3 und 5 Abs. 1, des § 6, des § 8 Abs. 1 und 6 und der §§ 9 und 21 Nr. 2 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Oktober 1968 (BGBl. I S. 1069) , von denen die §§ 5, 6, 9 und 21 Nr. 2 durch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden sind, verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

I. Abschnitt
Eingriffsvorbehalte

§ 1 Produkte

§ 2 Anlagen

§ 3 Umfang der Verpflichtung

II. Abschnitt
Allgemeine Bewirtschaftung

§ 4 Allgemeine Verbrauchseinschränkung

§ 5 Genehmigungen

§ 6 Bezugscheine

III. Abschnitt
Meldepflichten

§ 7 Meldung des Aufkommens und der Verarbeitung

§ 8 Besondere Meldepflichten

IV. Abschnitt
Zuständigkeiten und Schlußbestimmungen

§ 9 Zuständige Behörde

§ 10 Zuwiderhandlungen

§ 11 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anlage
Liste der Produkte gemäß § 1 Abs. 1

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