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Vorschrift Mindestumfang und Mindesthäufigkeit von Untersuchungen des Trinkwassers

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Durchführung der Trinkwasserverordnung (Mindestumfang und Mindesthäufigkeit von Untersuchungen des Trinkwassers)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 24. September 1996, ABl. S. 990

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.116886

Auf Grund des § 11 Abs. 4 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg vom 3. Juni 1994 (GVBl. I S. 178) und § 132 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) gilt folgendes:

1. Allgemeines

2. Geltungsbereich

3. Häufigkeit von Untersuchungen auf bakteriologische Kriterien

4. Häufigkeit von Untersuchungen auf Eisen und Mangan

5. Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen zur Überprüfung der Einhaltung

6. Übersicht

7. Inkrafttreten

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