Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 10. April 2017 (BGBl. S. 842), zuletzt geändert durch Artikel 9a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026, 3059)
Die Änderungen durch Artikel 9a Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026, 3059) treten gemäß Artikel 15 Absatz 6 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: