Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 14. April 1999 (GVOBl. M-V S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2021 (GVBl. S. 1229)
Aufgrund des § 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern vom 25. September 1997 (GVOBl. M-V S. 502, 508), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Februar 1999 (GVOBl. M-V S. 200), verordnet die Landesregierung:
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