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Vorschrift Lebensmittelhygiene-Verordnung

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2016, BGBl. I S. 1469

  • Vom 8. August 2007, BGBl. I S. 1816, zuletzt geändert am 8. März 2016, BGBl. I S. 444

  • Vom 8. August 2007, BGBl. I S. 1816, zuletzt geändert am 14. Juli 2010, BGBl. I S. 929

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Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2016, BGBl. I S. 1469, geändert am 3. Januar 2018, BGBl. I S. 99, 114

Amtliche Anmerkung:

* Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinie:

Richtlinie 98/28/EG der Kommission vom 29. April 1998 über die Zulassung einer Abweichung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene bei der Beförderung von Rohzucker auf See (Abl. L 140 vom 12.5.1998, S. 10).

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.287680

Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 8. März 2016 (BGBI. 1 S. 444) wird nachstehend der Wortlaut der Lebensmittelhygiene-Verordnung in der seit dem 17. März 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. die am 15. August 2007 in Kraft getretene Verordnung vom 8. August 2007 (BGBI. 1 S. 1816, 1817),
  2. den am 21. Mai 2010 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2010 (BGBI. 1 S. 612),
  3. den am 22. Juli 2010 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBI. 1 S. 929),
  4. den am 17. März 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 8. März 2016 (BGBI. 1 S. 444).

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Allgemeine Hygieneanforderungen

§ 3a Verwendung von Trinkwasser

§ 4 Schulung

§ 5 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse

§ 6 Herstellung bestimmter traditioneller Lebensmittel

§ 6a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

§ 7 (weggefallen)

§ 8 Hygienische Anforderungen an die Beförderung von Rohzucker in Seeschiffen

§ 9 Zulassung zur Ausfuhr

§ 10 Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)
Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen

Anlage 3 (zu § 6)
Traditionelle Lebensmittel

Anlage 3a (zu § 6a)
Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

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