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Vorschrift Landwirtschafts-Bodenschutzzuständigkeitslandesverordnung

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  • Vom 16. April 2004, GVOBl. M-V S. 176

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Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten im Bodenschutzrecht für den Aufgabenbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei (Landwirtschafts-Bodenschutzzuständigkeitslandesverordnung - LwBodSchZustLVO M-V)

Sachgebiet: Bodenschutz

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Vom 16. April 2004, GVOBl. M-V S. 176, geändert am 27. Mai 2016, GVOBl. M-V S. 431, 439

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Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zuständigkeitsneuregelungsgesetzes vom 20. Dezember 1990 (GVOBl. M-V 1991 S. 2) verordnet die Landesregierung und auf Grund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Beleihung der LMS Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein GmbH (LMS) mit staatlichen Aufgaben vom 19. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 759) verordnet das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei mit Einwilligung der LMS:

§ 1 Bestimmung von Zuständigkeiten

§ 2 In-Kraft-Treten

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