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Vorschrift Landeswaldgesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1995 (GBl. S. 685), zuletzt geändert am 21. Mai 2019 (GBl. S. 162)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1995, GBl. S. 685, zuletzt geändert am 19. Juni 2018, GBl. S. 223, 236

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1995, GBl. S. 685, zuletzt geändert am 23. Juni 2015, GBl. S. 585, 613

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Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1995 (GBl. S. 685), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 44)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.37358

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Gesetzeszweck

§ 2 Wald

§ 3 Waldeigentumsarten

§ 4 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Forstliche Rahmenplanung; Erhaltung des Waldes

1. Abschnitt
Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Vorhaben von Behörden und Planungsträgern

§ 5 Ziele und Aufgaben der forstlichen Rahmenplanung

§ 6 Grundsätze der forstlichen Rahmenplanung

§ 7 Forstliche Rahmenpläne, Programme

§ 8 Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen, Maßnahmen und sonstigen Vorhaben von Behörden und Planungsträgern

2. Abschnitt
Erhaltung des Waldes

§ 9 Erhaltung des Waldes

§ 10 Besondere Fälle der Umwandlung von Wald

§ 11 Befristete Umwandlung von Wald

Dritter Teil
Pflege und Bewirtschaftung des Waldes

1. Abschnitt
Bewirtschaftung des Waldes

§ 12 Grundpflichten

§ 13 Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes

§ 14 Pflegliche Bewirtschaftung des Waldes

§ 15 Beschränkung von Kahlhieben

§ 16 Schutz hiebsunreifer Bestände

§ 17 Wiederaufforstung

§ 18 Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände und Naturereignisse

§ 19 Bau und Unterhaltung von Waldwegen

§ 20 Planmäßige Bewirtschaftung des Waldes

§ 21 Sachkundige Bewirtschaftung des Waldes

§ 22 Umweltvorsorge im Rahmen der Bewirtschaftung des Waldes

§ 23 Aufforstung nichtbewirtschafteter Flächen

§ 24 Teilung von Waldgrundstücken

§ 25 Vorkaufsrecht

§ 26 Forstnutzungsrechte

§ 27 Nachbarpflichten; Nachbarschutz

§ 28 Benutzung fremder Grundstücke; Duldung von Wegen

2. Abschnitt
Geschützte Waldgebiete

§ 29 Schutzwald

§ 30 Bodenschutzwald

§ 30a Biotopschutzwald

§ 31 Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen

§ 32 Waldschutzgebiete

§ 33 Erholungswald

§ 34 Gehege im Wald

§ 35 Entschädigung

§ 36 Rechtsverordnungen

Vierter Teil
Betreten des Waldes

§ 37 Betreten des Waldes

§ 38 Sperren von Wald

§ 39 (aufgehoben)

§ 40 Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen

§ 41 Waldgefährdung durch Feuer

Fünfter Teil
Beratung und Förderung der Forstwirtschaft

§ 42 Forstliche Beratung der Waldbesitzenden

§ 42a Förderung der Forstwirtschaft

§ 43 Ersatz von Aufwendungen

§ 44 Verwendung der Walderhaltungsabgabe

Sechster Teil
Besondere Vorschriften für den Staats-, Körperschafts- und Privatwald

§ 45 Zielsetzung im Staatswald

§ 46 Zielsetzung im Körperschaftswald

§ 47 Forsttechnische Betriebsleitung

§ 47a Körperschaftliches Forstamt

§ 48 Forstlicher Revierdienst

§ 49 Übernahme von Aufgaben im Privatwald und im Wald sonstiger Körperschaften

§ 50 Periodischer Betriebsplan

§ 51 Jährlicher Betriebsplan

§ 52 Außerordentliche Nutzung

§ 53 Rechtsverordnungen

§ 54 Kirchenwald

§ 55 Fachliche Unterstützung des Privatwaldes

§ 56 Gemeinschaftswald

§ 57 Gestaltung der Rechtsverhältnisse im Gemeinschaftswald

§ 58 Umwandlung von Waldgenossenschaften mit öffentlich-rechtlicher Rechtspersönlichkeit

§ 59 Anwendung der für Körperschaftswald geltenden Vorschriften

§ 60 Gleichstellung mit Gemeinschaftswald

§ 61 Bildung, Förderung und fachliche Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

§ 61a Holzvermarktungsgemeinschaft

§ 61b Verfahren zur Anerkennung einer Holzvermarktungsgemeinschaft

Siebter Teil
Landesforstverwaltung

1. Abschnitt
Forstbehörden

§ 62 Forstbehörden

§ 63 Körperschaftsforstdirektion

§ 64 Zuständigkeit von Forstbehörden

§ 64a Fachliche Fort- und Weiterbildung, staatliches Zertifikat für Waldpädagogik

§ 64b Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie

2. Abschnitt
Aufgaben der Forstbehörden

§ 65 Aufgaben der Forstbehörden

§ 66 Amtshilfe und Unterstützung Dritter bei landschaftsbezogenen Maßnahmen

§ 67 Forstaufsicht

§ 68 Forstaufsichtliche Anordnungen

§ 69 Sicherheitsleistung

§ 70 Polizeiverordnungen

§ 71 Hoheitliche Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten

§ 72 Berufsbezeichnungen im Privatforstdienst

§ 73 Berufskleidung der körperschaftlichen Forstbediensteten und der Angestellten im Privatforstdienst

§ 74 Untersuchungen

§ 75 Forststatistik; Auskunftspflicht

3. Abschnitt
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt

§ 76 Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt

4. Abschnitt
Landesforstwirtschaftsrat, Landeswaldverband

§ 77 Landesforstwirtschaftsrat

§ 77a Landeswaldverband

Achter Teil
Forstschutz

§ 78 Forstschutz

§ 79 Ausübung des Forstschutzes; Forstschutzbeauftragte

§ 80 Verpflichtung der Privatforstbediensteten

§ 81 Weitere Aufgaben der Forstschutzbeauftragten

§ 82 Örtliche Zuständigkeit der Forstschutzbeauftragten

Neunter Teil
Ordnungswidrigkeiten

§ 83 Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

§ 84 Ordnungswidrigkeiten der Waldbesitzer

§ 85 Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 86 Verwarnung

§ 86a Ersatz von Aufwendungen durch den Fahrzeughalter

§ 87 Einziehung

Zehnter Teil
Übergangs und Schlußvorschriften

§ 88 Überleitungs- und Verwaltungsvorschriften

§ 89 Änderung bestehender Vorschriften

§ 90 Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 91 Inkrafttreten

Anlage zu § 30a Abs. 2

1 Regional seltene, naturnahe Waldgesellschaften

1.1 Naturnahe Buchenwälder

1.2 Naturnahe Eichenwälder

1.3 Naturnahe Fichtenwälder

1.4 Naturnahe Tannenwälder

2.1 Tobel und Klingen im Wald mit naturnaher Begleitvegetation

2.2 Kare und Toteislöcher im Wald mit naturnaher Begleitvegetation

3.1 Wälder als Reste historischer Bewirtschaftungsformen

3.2 Strukturreiche Waldränder

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