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Vorschrift Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beförderung gefährlicher Güter und leicht verderblicher Lebensmittel

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Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beförderung gefährlicher Güter und leicht verderblicher Lebensmittel

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 9. Januar 2020 (GVBl. S. 26)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1312124

Aufgrund
des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 375), geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 7. Februar 1983 (GVBl. S. 17), BS 114-1,

des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), BS 2020-1,

des § 2 Abs. 7 der Landkreisordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), BS 2020-2, und

des § 90 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. September 2017 (GVBl. S. 237), BS 2012-1,
wird von der Landesregierung und

aufgrund
des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 15 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung der Landesregierung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 6. November 1968 (GVBl. S. 247, BS 453-1),
wird von dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
verordnet:

§ 1 Zuständigkeiten im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter

§ 2 Überwachung der Gefahrgutbeauftragten

§ 3 Internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel

§ 4 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

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