Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz
Vom 27. Mai 2002, GVBl. S. 274, zuletzt geändert am 8. Dezember 2015, GVBl. S. 439, 444
Aufgrund des § 9 Abs. 3 des Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetzes vom 2. April 1998 (GVBl. S. 97), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 6. Februar 2001 (GVBl. S. 29), BS 2129-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen verordnet:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: