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Vorschrift Landesplanungsgesetz

Altfassung

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (GBl. S. 649, 654)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2022 (GBl. S. 537)

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Landesplanungsgesetz (LplG)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. S. 1, 4)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.71159

ERSTER TEIL
Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung

§ 1

§ 2 Leitvorstellung, Gegenstromprinzip

§ 2a Umweltprüfung

§ 3 Allgemeine Vorschriften über Entwicklungspläne und Regionalpläne

§ 4 Bindungswirkungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung

§ 5 Planerhaltung

ZWEITER TEIL
Mittel der Raumordnung und Landesplanung

1. ABSCHNITT
Entwicklungspläne

§ 6 Arten

§ 7 Inhalt des Landesentwicklungsplans

§ 8 Inhalt fachlicher Entwicklungspläne

§ 9 Planungsverfahren; Mitwirkung des Landtags

§ 10 Verbindlicherklärung

2. ABSCHNITT
Regionalpläne

§ 11 Form und Inhalt

§ 12 Planungsverfahren

§ 13 Verbindlicherklärung, öffentliche Bekanntmachung

3. ABSCHNITT
Umsetzung der Planung

§ 14 Beratung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen

§ 15 Vorbereitung und Verwirklichung der Regionalpläne

§ 16 Mitwirkung der Regionalverbände bei regionalbedeutsamen Angelegenheiten

§ 17 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

§ 18 Raumordnungsverfahren, Aufgaben und Wirkung

§ 19 Raumordnungsverfahren, Ablauf

§ 20 Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen

§ 21 Planungsgebot

§ 22 Klagebefugnis

§ 23 Ersatzleistung

§ 24 Zielabweichungsverfahren

4. ABSCHNITT
Mitwirkung der Regionalverbände bei den Fachplanungen des Landes und bei den weisungsfreien Planungen der Gemeinden und Landkreise

§ 25

5. ABSCHNITT
Erfassung, Auswertung und Abstimmung raumbedeutsamer Sachverhalte

§ 26 Auskunfts- und Mitteilungspflicht

§ 27 Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 28 Raumordnungskataster

§ 29 Landesentwicklungsberichte

DRITTER TEIL
Organisation der Raumordnung und Landesplanung

1. ABSCHNITT
Raumordnungsbehörden; Landesplanungsbehörde

§ 30

2. ABSCHNITT
Regionalverbände

§ 31 Regionalverbände und Regionen

§ 32 Rechtsform

§ 33 Satzungen; öffentliche Bekanntmachungen

§ 34 Organe

§ 35 Verbandsversammlung

§ 36 Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung

§ 37 Beschließende und beratende Ausschüsse der Verbandsversammlung

§ 38 Planungsausschuss

§ 39 Verbandsvorsitzender

§ 40 Verbandsdirektor

§ 41 Bedienstete

§ 42 Wirtschaftsführung

§ 43 Deckung des Finanzbedarfs

§ 44 Aufsicht

§ 45 Regionalzweckverbände

VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 46 Weisungsfreie Aufgaben und Schulträgerschaft

§ 47 Richtwerte

§ 48 Anwendung bisher geltender Vorschriften

§ 49 Grenzüberschreitende Regionalplanung

§ 50 Unterzentren

§ 51 Verwaltungsvorschriften

§ 52 Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 53 Änderung von Gesetzen

§ 54 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 2a Abs. 1 und 2)

Anlage 2 (zu § 2a Abs. 4)

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