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Vorschrift Landeserosionsschutzverordnung NRW

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Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen (Landeserosionsschutzverordnung NRW - LESchVO NRW)

Sachgebiet: Bodenschutz

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 8. Agust 2023 (GV. NRW. 2023 S. 1060)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1594094

Auf Grund des § 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 5 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 7. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2244) in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 2 sowie Absatz 4 Satz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2996; 2022 I S. 2262), verordnet die Landesregierung:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Einteilung von Flächen bezüglich ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind

§ 3 Zuordnung der Feldblöcke zu Erosionsgefährdungsklassen

§ 4 Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde

§ 5 Festlegung der Hauptwindrichtung

§ 6 Verpflichtungen der Betriebsinhaber

§ 7 Abweichende Anforderungen

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu Artikel 1 § 2)
Methodik zur Einteilung von Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen

1. Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser

2. Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind

Anlage 2 (zu Artikel 1 § 3 Absatz 6)
Übersichtskarte der Gebiete auf der Grundlage der Feldblockgrenzen

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