Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juni 2023 (GBl. S. 170)
Der Landtag hat am 19. Juli 1995 das folgende Gesetz beschlossen:
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