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Vorschrift Landes-UVP-Gesetz

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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG M-V)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2018, GVBl. S. 362

Amtliche Anmerkung:

Das Gesetz dient der Umsetzung der

- Richtlinie 2011192/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1),

- Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30), und

- Artikel 2 und 3 Nummer 1 der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu den Gerichten (ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 17).

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1211545

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundsätze für Umweltprüfungen

§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 5 Feststellung der UVP-Pflicht

§ 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben

§ 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben

§ 8 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben

§ 9 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

§ 10 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist

§ 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist

§ 12 Strategische Umweltprüfung, Feststellung der SUP-Pflicht

§ 13 Anforderungen und Verfahren der Umweltprüfung, zentrales Internetportal des Landes, Verordnungsermächtigung

§ 14 Übergangsvorschrift

Anlage 1 (zu § l Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 4, § 6 Satz 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1)

Anlage 2 (zu § 7 Absatz 4)
Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 3 und 5)
Kriterien für die Vorprüfung

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 3 Satz 1)
Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"

Anlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 4)
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung

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