Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 17. November 2005, GV. NRW. S. 932
Aufgrund des 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 ber Hafenauffangeinrichtungen fr Schiffsabflle und Ladungsrckstnde - Landes-Hafenentsorgungsgesetz - fr das Land NRW vom 22. Juni 2004 (GV NRW. S. 364) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium fr Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen verordnet:
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