Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3449)
Die Änderungen durch Artikel 20 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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