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Vorschrift Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

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  • Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818, 1853)

  • Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1359)

  • Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1719, 1723)

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Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2020)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert am 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138, 3196)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 4 Abs. 74 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1673) treten gem. Artikel 7 Abs. 3 am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.

Die Änderungen durch Artikel 6 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706, 726) treten gem. Artikel 25 Abs. 2 am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.

Die Änderung des § 31 durch Artikel 17 Nummer 25 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138, 3196) tritt gemäß Artikel 24 Absatz 2 Nummer 4 derselben Vorschrift am 1. Juli 2021 in Kraft und ist daher textlich noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.903000

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Anschluss- und Abnahmepflicht

§ 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen

Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom

§ 5 Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme

§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 7a Bonus für innovative erneuerbare Wärme

§ 7b Bonus für elektrische Wärmeerzeuger

§ 7c Kohleersatzbonus

§ 7d (weggefallen)

§ 7e Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni

§ 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen

§ 8a Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom

§ 8b Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme

§ 8c Ausschreibungsvolumen

§ 8d Zahlungsanspruch und Eigenversorgung

§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt

§ 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

§ 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung

§ 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt

§ 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

§ 13a Registrierung von KWK-Anlagen

Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

§ 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme

§ 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage

§ 16 Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung

§ 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze

§ 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

§ 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid

§ 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze

Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher

§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern

§ 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern

§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid

§ 25 Kältespeicher

Abschnitt 6
Regelungen zur Umlage der Kosten

§ 26 KWKG-Umlage

§ 26a Ermittlung der KWKG-Umlage

§ 26b Veröffentlichung der KWKG-Umlage

§ 26c Geringfügige Stromverbräuche Dritter und Messung und Schätzung

§ 27 Begrenzte KWKG-Umlage bei stromkostenintensiven Unternehmen

§ 27a Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen

§ 27b Begrenzte KWKG-Umlage bei Stromspeichern

§ 27c Begrenzte KWKG-Umlage bei Schienenbahnen

§ 27d Herstellung von Grünem Wasserstoff

§ 28 Belastungsausgleich

§ 29 Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 30 Vorschriften für Prüfungen

§ 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung

§ 31a Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 31b Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 32 Gebühren und Auslagen

§ 32a Clearingstelle

§ 33 Verordnungsermächtigungen

§ 33a Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen

§ 33b Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme

§ 33c Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen

§ 34 Evaluierungen

§ 35 Übergangsbestimmungen

§ 36 Übergangsbestimmungen zur Begrenzung der KWKG-Umlage

§ 37 Übergangsbestimmungen zur Berechnung der KWKG-Umlage und zum Belastungsausgleich

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