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Vorschrift Kostenverordnung der Umweltverwaltung

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  • Vom 27. August 2002 (Brem.GBl. S. 423), zuletzt geändert am 19. März 2019 (Brem.GBl. S. 130)

  • Vom 27. August 2002, Brem.GBl. S. 423, zuletzt geändert am 29. November 2011, Brem.GBl. S. 457

  • Vom 27. August 2002, Brem.GBl. S. 423, zuletzt geändert am 31. März 2009, Brem.GBl. S. 129

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Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bremen

Vom 27. August 2002, Brem.GBl. S. 423, zuletzt geändert am 26. August 2008, Brem.GBl. S. 297

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.149981

Aufgrund des § 3 Abs. 1 und des § 3 Abs. 2 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-l), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2002 (Brem.GBl. S. 211) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses:

§ 1 Kosten

§ 2 Berechnung von Gebühren nach Herstellungs- oder Ausbaukosten

§ 2a Erhebung von Gebühren für Beratungen vor Antragstellung

§ 3 Übergangsvorschrift

§ 4 Verordnungsermächtigung an den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

§ 5 In-Kraft-Treten

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