Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 9. Januar 1992, BGBl. I S. 12, zuletzt geändert am 1. November 2006, BGBl. I S. 2477
Auf Grund des § 7 Abs. 1 und des § 12 des Energiewirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 752-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in Verbindung mit Artikel 12 9 Abs. 1 des Grundgesetzes verordnet der Bundesminister für Wirtschaft:
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