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Vorschrift Konzentrations-VO Umweltschutz

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Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen in Umweltstrafsachen und in Bußgeldverfahren wegen Umweltordnungswidrigkeiten gegen Erwachsene (Konzentrations-VO Umweltschutz)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 17. März 2005, GV. NRW. S. 222

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.95355

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlass von Rechtsverordnungen über die örtliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Strafsachen und in Urheberrechtsstreitsachen vom 11. Januar 1966 (GV NRW. S. 6), geändert durch Verordnung vom 23. November 1971 (GV. NRW. S. 358), sowie auf Grund des § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, § 58 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlass von Rechtsverordnungen über die örtliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Strafsachen und in Urheberrechtsstreitsachen vom 11. Januar 1966 (GV. NRW. S. 6), geändert durch Verordnung vom 23. November 1971 (GV. NRW. S. 358), wird verordnet:

§ 1 Konzentration der Umweltstrafsachen

§ 2 Konzentration der Bußgeldverfahren

§ 3 Deliktskatalog

§ 4 Übergangsvorschrift

§ 5 Aufhebung von Vorschriften

§ 6 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht

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