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Vorschrift Kompensationsverordnung

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  • Vom 26. Oktober 2018, GVBl. S. 652

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Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen (Kompensationsverordnung - KV)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Hessen

Vom 26. Oktober 2018 (GVBl. S. 652), berichtigt am 1. Februar 2019 (GVBl. S. 19)

Amtliche Anmerkung:

FFN 881-52

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1213184

Aufgrund des § 34 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 184) und des § 17 Abs. 11 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434), verordnet die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

§ 1 Grundsätze

§ 2 Durchführung von Kompensationsmaßnahmen

§ 3 Planungsbewertungen

§ 4 Naturschutzinformationssystem (NATUREG)

§ 5 Agentur zur Bereitstellung und Vermittlung von Ersatzmaßnahmen

§ 6 Festsetzung der Ersatzzahlung

§ 7 Unterlagen

§ 8 Übergangsvorschriften

§ 9 Aufhebung bisherigen Rechts

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Naturräume in Hessen

Anlage 2
Bewertung von Kompensationsmaßnahmen; Ermittlung der Ersatzzahlung

1. Grundbewertung nach Wertliste

1.1 Eingriffsgebiet

1.2 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen für die Grundbewertung

2. Zusatzbewertung

2.1 Anwendungskriterien

2.2 Beurteilungsgrößen

2.2.1 Landschaftsbild

2.2.2 Vernetzung/Zerschneidung

2.2.3 Klimawirkungen

2.2.4 Besonders und streng geschützte Arten, biologische Vielfalt

2.2.5 Bodenfunktion

2.2.6 Sonstige Randwirkungen

2.2.7 Besondere örtliche Situation

2.2.8 Vorkommen invasiver Pflanzenarten

2.3 Korrekturzuschlag oder Korrekturabschlag

3. Berechnung der Ersatzzahlung

4. Sonderfälle

4.1 Zerschneidung von Wanderwegen bedrohter Tierarten, Behinderung des freien Zugangs zu Wald, Flur und Gewässern; Rückbau, Artenschutz

4.2 Zeitlich befristete oder lang andauernde Eingriffe, Abbauvorhaben

4.2.1 Andauernde Eingriffe

4.2.2 Zeitlich befristete Eingriffe

4.2.3 Sekundärlebensräume

4.2.4 Neubewertung

4.3 Eingriffe durch Masten

4.3.1 Wertstufe 1

4.3.2 Wertstufe 2

4.3.3 Wertstufe 3

4.3.4 Wertstufe 4

4.3.5 Reduktion

4.3.6 Ersatzzahlung für Überspannung

5. Sonstige Sonderfälle insbesondere bei großräumigen, umfänglichen oder nicht besonders flächenwirksamen Einzelprojekten

Anlage 3
Wertliste nach Nutzungstypen

Anlage 4
Bestandsplan, Ausgleichsplan, Ausgleichsberechnung

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