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Vorschrift Kommunalrichtlinie (Energie)

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  • Vom 30. April 2021 (StAnz. S. 694), zuletzt geändert am 8. Oktober 2024 (StAnz. 43/2024 S. 938)

  • Vom 30. April 2021 (StAnz. S. 694)

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Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Hessen

Vom 30. April 2021 (StAnz. S. 694), geändert durch Bekanntmachung vom 1. Juli 2022 (StAnz. 29/2022 S. 848)

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I Grundlagen der Förderung

1. Ziele der Förderung

2. Rechtsgrundlagen

3. Antragsberechtigte

4. Fördervoraussetzungen, förderfähige Maßnahmen

5. Zweckbindungsfristen

6. Zuständige Stellen

7. Kumulation mit anderen Förderprogrammen

8. Beihilferechtliche Einordnung

9. Weitere Bestimmungen

II Förderung der energetischen Modernisierung

A) Anforderungen an die Gebäude

B) Geförderte Maßnahmen

C) Zuwendungsfähige Ausgaben

D) Qualitätsstufen

1. Modernisierung mindestens auf einen KfW-Effizienzgebäude 100 Standard

2. Modernisierung auf einen Neubaustandard nach GEG

3. Modernisierung zum Passivhaus im Bestand oder Passivhaus im Bestand Plus Solar

4. Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

III Förderung von Neubauten mit besonders hohen energetischen Standards

1. Geförderte Maßnahmen

1.1 Neubauten

1.2 Erweiterung eines Bestandsgebäudes

2. Art und Umfang der Zuwendung

3. Weitere Anforderungen

IV Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie von innovativen Energietechnologien

1. Geförderte Maßnahmen

2. Zuwendungsfähige Ausgaben

3. Art und Umfang der Zuwendung

V Durchführung der Förderung

1. Förderzeitraum

2. Antrag

3. Bewilligung

4. Vergabeverfahren

5. Durchführung des Fördervorhabens

6. Hinweise auf Förderung, Bauschilder

7. Auszahlung der Zuwendung

8. Prüfung des Endverwendungsnachweises

9. Aufbewahrungspflicht

VI Inkrafttreten

Anlage zur Kommunalrichtlinie (Energie)
Kostenrichtwerte und technische Anforderungen zu den Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))

I Bezugsgrößen für die Kostenberechnungstabelle

II Kostenrichtwerte

III Ausnahmeregelungen

IV Regelungen zur Förderung von Ersatzneubauten

V Regelungen zur Förderung von Erweiterungsbauten

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