Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 24. Juni 1997, HmbGVBl. S. 297, geändert am 11. April 2000, HmbGVBl. S. 82
Auf Grund von § 19a Absatz 2 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) vom 20. Juni 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335), zuletzt geändert am 20. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 9), und § 3a des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) vom 21. Februar 1984 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 45), zuletzt geändert am 29. Mai 1996 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 80), wird verordnet:
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