Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 19. Mai 1996, GVBl. S. 226
Auf Grund des § 112a des Berliner Wassergesetzes in der Fassung vom 3. März 1989 (GVBl. S. 605), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 1995 (GVBl. S. 695), wird verordnet:
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