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Klimaschutz  
29.11.2023

Klimaschutzprogramm soll Klimaschutzlücke um 900 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente verringern

ESV-Redaktion Recht
Laut dem neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ab 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen pro Jahr neu installiert werden können (Foto: vchalup / stock.adobe.com)
Das Bundeskabinett hatte im Oktober das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen. Mit den im Programm enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen will die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen.

Das Klimaschutzprogramm sieht eine Transformations-Roadmap bis 2030 für die Sektoren Gebäude, Verkehr, Energie, Industrie und Landwirtschaft vor, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Zu Beginn der Legislaturperiode belief sich die Klimaschutzlücke auf 1100 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030. Das Klimaschutzprogramm soll diese Lücke um bis zu 80 Prozent schließen – und zwar mit folgenden Maßnahmen:

  • Energiewirtschaftssektor: Bereits beschlossen wurde die Erhöhung der Ausbauziele der Erneuerbaren Energien auf mindestens 80 Prozent am Bruttostromverbrauch bis 2030. Die Ausbauziele der Windenergie auf See wurden auf 70 GW bis 2045 angehoben; bei der Windenergie an Land wurde die Flächenzielvorgabe von 2 Prozent bis 2032 einschließlich konkreter Flächenziele für die Bundesländer gesetzlich verankert. Die Kohleverstromung soll schrittweise idealerweise bis 2030 beendet werden. Mit dem Energieeffizienzgesetz wurde zudem jüngst ein gesetzlich verbindlicher Rahmen für die notwendigen Energieeinsparungen gesetzt. Geplant ist eine Geothermie-Kampagne mit der Zielsetzung, ein geothermisches Potenzial zur Wärmebereitstellung von 10 TWh in den nächsten Jahren zu erschließen.
  • Gebäudesektor: Hier wurde vor Kurzem die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit Vorgaben zur Abkehr vom fossilen Heizen sowie zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Der Aus- und Umbau klimaneutraler Wärmenetze wird seit September 2022 durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze beschleunigt. Mit einem breiten Bündnis aus Wirtschaft, Industrie, Handwerk, Gewerkschaften und Wissenschaft soll zudem der Markthochlauf der Wärmepumpe so weit beschleunigt werden, dass ab 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen pro Jahr neu installiert werden können.
  • Industriesektor: Um die Klimaziele im Industriesektor zu erreichen, ist eine grundlegende Transformation von industriellen Produktionsprozessen notwendig. Diese Transformation soll auf Lösungen der Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Sektorenkopplung und Kreislaufwirtschaft aufbauen. Als zentrales Instrument der Transformation wurden die Voraussetzungen für Klimaschutzdifferenzverträge geschaffen, welche die gegenüber einer fossilen Referenztechnologie höheren Betriebskosten klimafreundlicher Produktionsverfahren ausgleichen sollen. Geplant sind die Förderung des Aufbaus von Elektrolyseuren und einer Wasserstoff-Wertschöpfungskette sowie der Aufbau europäischer Produktionscluster für Batteriezellfertigung, Photovoltaik und relevante Transformationstechnologien.
  • Verkehrssektor: Beschlossen ist die Neuzulassung nur noch emissionsfreier PKW ab 2035 mit dem Etappenziel eines Bestands von 15 Mio. vollelektrischen PKW im Jahr 2030. Geplant ist die Beschleunigung des Antriebswechsels im LKW-Verkehr sowie die Stärkung des Investitionshochlaufs bei der Schieneninfrastruktur, insbesondere durch Digitalisierung des Bestandsnetzes der Deutschen Bahn und Kapazitätsausbau für den Personen- und Güterverkehr.
  • Landwirtschaftssektor: In diesem Sektor liegt der Fokus auf dem Ausbau des Ökolandbaus und dem Aufbau einer klima- und artgerechten Nutztierhaltung.
 

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Expertenrat für Klimafragen: Ziellücke zwar verringert, aber unzureichende Datengrundlage und fehlendes Gesamtkonzept

Der Expertenrat für Klimafragen hat in seiner Stellungnahme zwar bestätigt, dass mit dem Klimaschutzprogramm deutliche Emissionsminderungen möglich seien, aber weiterhin eine große Lücke zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes bestehe.

Insbesondere bei den Sektoren Verkehr und Gebäude seien die Anforderungen an ein Sofortprogramm gemäß Klimaschutzgesetz nicht erfüllt. Insgesamt werde die erwartete Gesamtemissionsminderung vermutlich überschätzt, so der Expertenrat.

Es seien weiterhin große Anstrengungen und ein zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept sowie ein übergreifender Maßnahmenrahmen notwendig. Eine konsequente, möglichst frühzeitige Durchsetzung der festen Obergrenze im nationalen Emissionshandel, inklusive flankierender Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Absicherung, wären hierfür naheliegende Optionen.
 
Quellen:
  • Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung vom 4. Oktober 2023 
  • Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen 

 
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