Sachgebiet: Gewsserschutz
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 19. Juni 2007, SchsGVBl. S. 281, gendert am 12. Juli 2013, SchsGVBl. S. 503, 554
Aufgrund von 65, 135 Abs. 1 Nr. 22 und 138 Abs. 1 Satz 3 des Schsischen Wassergesetzes (SchsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (SchsGVBl. S. 482), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. April 2007 (SchsGVBl. S. 102, 108) gendert worden ist, wird verordnet:
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