logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Klärschlammverordnung

Altfassung

  • Zurück zur aktuellen Fassung vom Stand vom 19.06.2020
  • Diese Altfassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs

Weitere Fassungen/ Versionsvergleich

Änderungstext dieser Fassung anzeigen

Diese Fassung vergleichen

Weitere Fassungen

  • Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1344)

  • Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), zuletzt geändert am 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3511)

  • Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), geändert am 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3505)

  • Weitere 1 Fassungen…

  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465), zuletzt geändert am 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3506)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderung durch Artikel 4 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3505) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 4 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Änderung durch Artikel 5 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465, 3506) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 5 tritt am 1. Januar 2029 in Kraft.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1126867

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost

Teil 2
Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden

Abschnitt 1
Untersuchungspflichten

§ 4 Bodenbezogene Untersuchungspflichten

§ 5 Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten

§ 6 Beschränkte Klärschlammuntersuchung

Abschnitt 2
Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene

§ 7 Bodenbezogene Grenzwerte

§ 8 Klärschlammbezogene Grenzwerte

§ 9 Rückstellprobe

§ 10 Analysefehler und Messtoleranzen

§ 11 Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene

Abschnitt 3
Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm

§ 12 Abgabe von Klärschlamm

§ 13 Bereitstellung von Klärschlamm

§ 14 Auf- oder Einbringungsmenge

§ 15 Beschränkung der Klärschlammverwertung

Abschnitt 4
Anzeige- und Lieferscheinverfahren

§ 16 Anzeigeverfahren

§ 17 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung

§ 18 Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost

Teil 3
Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung

§ 19 Regelmäßige Qualitätssicherung

Abschnitt 1
Träger der Qualitätssicherung

§ 20 Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung

§ 21 Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung

§ 22 Sachverständige

§ 23 Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung

§ 24 Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung

§ 25 Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung

Abschnitt 2
Qualitätszeichennehmer

§ 26 Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers

§ 27 Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens

§ 28 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung

Abschnitt 3
Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens

§ 29 Fortlaufende Überwachung

§ 30 Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung

§ 31 Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts

Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung

§ 32 Probenuntersuchung

§ 33 Unabhängige Untersuchungsstellen

§ 34 Registerführung

§ 35 Auf- oder Einbringungsplan

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 36 Ordnungswidrigkeiten

§ 37 Bereits erteilte Qualitätszeichen

§ 38 Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse

§ 39 Bestehende Untersuchungsstellen

Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1)
Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe

Anlage 2 (zu § 32 Absatz 2 und 3)
Probenuntersuchung

1. Bodenproben

1.1 Probennahme

1.2 Probenvorbereitung

1.3 Probenanalyse

2. Klärschlammproben

2.1 Probennahme

2.2 Probenvorbereitung

2.3 Probenanalyse

3. Zugänglichkeit von technischen Regelwerken

Anlage 3 (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4)
Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen

Abschnitt 1
Bodenbezogene Klärschlammverwertung

Abschnitt 2
Bodenbezogene Verwertung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2018 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück