Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Berlin
Vom 17. Juli 2018, GVBl. S. 495
Auf Grund der §§ 55 und 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. März 2018 (GVBl. S. 186) geändert worden ist, verordnet der Senat:
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