Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Hessen
Vom 13. Dezember 2004 (GVBl. S. 454), zuletzt geändert am 18. Oktober 2019 (GVBl. I S. 306)
Aufgrund des § 32 Abs. 1 und 2 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198), in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz vom 3. Dezember 1981 (GVBl. I S. 424), geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1997 (GVBl. I S. 232), wird verordnet:
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