Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Hessen
Vom 24. Oktober 2022 (GVBl. S. 530), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Oktober 2022 (GVBl. S. 530, 543)
Die Änderungen durch Artikel 2 der Verordnung zur Novellierung der Hessischen Jagdverordnung vom 24. Oktober 2022 (GVBl. S. 530, 543) treten gemäß Artikel 3 derselben Verordnung am am 1. Juli 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.