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Vorschrift Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

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  • Ausgabe: März 2017 (GMBl 2017, S. 158)

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (TRBA 400)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: März 2017 (GMBl 2017, S. 158; geändert GMBl 2018, S. 574, 589)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1047770

Gemäß Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden, vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschlossenen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, bekannt:

Vorbemerkung

1. Anwendungsbereich und Zielsetzung

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Biostoffe

2.2 Infektiöse Wirkung von Biostoffen

2.3 Sensibilisierende Wirkung von Biostoffen

2.4 Toxische Wirkung von Biostoffen

2.5 Schutzmaßnahmen

2.6 Tätigkeit

2.7 Schutzstufentätigkeiten

2.8 Nicht-Schutzstufentätigkeiten

2.9 Fachkunde

2.10 Exposition

2.11 Psychische Belastung

2.12 Psychische Beanspruchung

3. Grundsätze zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

3.1 Verantwortung und Organisation

3.2 Formale Anforderungen

3.3 Tätigkeiten mit/ohne Schutzstufenzuordnung

3.4 Ableitung von Schutzmaßnahmen

4. Gefährdungsbeurteilung bei Schutzstufentätigkeiten (§ 5 BioStoffV)

4.1 Informationsermittlung

4.2 Beurteilung der Infektionsgefährdung und Schutzstufenzuordnung

4.3 Anforderungen an Schutzmaßnahmen

5. Gefährdungsbeurteilung bei Nicht-Schutzstufentätigkeiten (§ 6 BioStoffV)

5.1 Informationsermittlung bei Nicht-Schutzstufentätigkeiten

5.2 Konvention zur Beurteilung der Infektionsgefährdung

5.3 Anforderungen an Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektionsgefährdung

5.4 Konvention zur Beurteilung der Gefährdung durch luftgetragene sensibilisierend und toxisch wirkende Biostoffe

5.5 Anforderungen an Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdung durch sensibilisierende und toxische Biostoffe

6. Berücksichtigung psychischer Belastungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen

6.1 Auswirkungen psychischer Belastungen

6.2 Ermittlung psychischer Belastungsfaktoren

7. Zusammenfassende Beurteilung zur Ableitung von Schutzmaßnahmen

8. Wirksamkeitsprüfung

9. Dokumentation

10. Betriebsanweisung, Unterweisung und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

11. Literaturverzeichnis

Anlage 1: Allgemeine Informationen zu Biostoffen und deren Gefährdungen

Anlage 2: Das Konzept der Expositionsstufen

Anlage 3: Mögliches Vorkommen von Infektionserregern bei Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung (nicht abschließend)

Anlage 4: Expositionsstufen für Schimmelpilze und Endotoxine in verschiedenen Arbeitsbereichen

Anlage 5: Zusammenfassung relevanter Fragen zur Informationsbeschaffung

Anlage 6
Weitergehende Informationen zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen psychischer Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen

Teil 1: Zusammenhang Psyche und Immunsystem

Teil 2: Gesundheitsschädliche Bewältigungsstrategie

Teil 3: Gesundheitsstörungen ohne unmittelbaren Biostoffbezug

Teil 4: Methoden zur Ermittlung psychischer Belastungsfaktoren

Teil 5: Psychische Belastungsfaktoren

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