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Vorschrift Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz

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  • Vom 21. März 2005, HmbGVBl. S. 80, zuletzt geändert am 6. Juni 2014, HmbGVBl. S. 208

  • Vom 21. März 2005, HmbGVBl. S. 80, geändert am 17. Dezember 2013, HmbGVBl. S. 540

  • Vom 21. März 2005, HmbGVBl. S. 80

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Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 21. März 2005, HmbGVBl. S. 80, zuletzt geändert am 28. November 2017, HmbGVBl. S. 361

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.96692

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Pflichten der öffentlichen Hand

§ 3 Abfallwirtschaftliche Beratung

Zweiter Teil
Öffentliche Abfallentsorgung, Abfallwirtschaftsplanung

§ 4 Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Ausschluss von der Entsorgung

§ 5 Abfallwirtschaftskonzept und Abfallbilanz des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

§ 6 Abfallwirtschaftspläne

§ 6a Abfallvermeidungsprogramm

§ 6b Verordnungsermächtigung bezüglich der Andienung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung

Dritter Teil
Abfallentsorgungsanlagen, Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 7 Veränderungssperre

§ 8 Enteignung

§ 9 Aufgaben und Befugnisse

§ 10 Unzulässige Abfallentsorgung, Beseitigung verbotener Ablagerungen

Vierter Teil
Anschluss- und Benutzungsordnung

§ 11 Anschluss- und Benutzungspflicht

§ 12 Benutzungsverhältnis

§ 13 Verordnungsermächtigungen zur Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses

§ 14 Benutzungsgebühren

Fünfter Teil
Schlussvorschriften

§ 15 Datenverarbeitung

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

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