Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 10. September 2019 (HmbGVBl. S. 263)
Auf Grund von § 10 Absatz 8 des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) vom 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 75), geändert am 21. Februar 2019 (HmbGVBl. S. 55), wird verordnet:
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