Sachgebiet: Gew
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 2. Oktober 2008 (GVOBl. M-V S. 385, ber. am 17. März 2009, GVOBl. M-V S. 308), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. November 2022 (GVOBl. M-V S. 573)
Aufgrund des
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