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Vorschrift Gewinnungsabfallverordnung

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Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung - GewinnungsAbfV)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. April 2009, BGBl. I S. 900, geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.398151

Es verordnen auf Grund

    - des § 3 Absatz 11 Satz 3, § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4, § 12 Absatz 1, § 32 Absatz 4 Satz 4, § 36c Absatz 1 bis 3 und § 52 Absatz 2 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, von denen § 3 Absatz 11 Satz 3, § 32 Absatz 4 Satz 4 und § 36c Absatz 1 bis 3 durch Artikel 8 Nummer 2 und 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und Nummer 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) und § 12 Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619; 2007 I S. 2316) geändert worden sind, nach Anhörung der beteiligten Kreise,

    - des § 34 Absatz 1 Satz 2, § 36c Absatz 4 und § 57 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, von denen § 34 Absatz 1 Satz 2 und § 36c Absatz 4 durch Artikel 8 Nummer 8 Buchstabe b und Nummer 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) geändert worden sind, im Hinblick auf § 7 Absatz 1 Nummer 1 und 4 und § 57 jeweils in Verbindung mit § 59 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Wahrung der Rechte des Bundestages sowie auf Grund

    - des § 7 Absatz 1 bis 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, von denen Absatz 1 durch Artikel 7 Nummer 1 des Gesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, nach Anhörung der beteiligten Kreise,

    - des § 7 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und

    - des § 7a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245)

die Bundesregierung sowie auf Grund des § 54 Absatz 1 Satz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nach Anhörung der beteiligten Kreise das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Errichtung, Betrieb, Stillegung und Nachsorge

§ 4 Stabilitätsnachweis

§ 5 Abfallbewirtschaftungsplan

§ 6 Vermeidung schwerer Unfälle und Information

§ 7 Sicherheitsleistung

§ 8 Antrag, Anzeige

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

§ 10 Übergangsvorschriften

Anhang (zu § 5)

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